Auf ein Wort….

…was für unsere Zusammenarbeit wichtig ist!

In der Regel dient ein ausführliches Vorgespräch dem gegenseitigen Kennenlernen. Hier besprechen wir Ihre Wünsche, Anforderungen und Ziele.
Im Anschluss wird gemeinsam entschieden, welche ganz auf Sie persönlich zugeschnittene Maßnahme geeignet ist. Termine werden möglichst gemäß Ihren Wünschen vereinbart. Nach Unterzeichnung einer Therapievereinbarung wird zeitnah mit den Sitzungen begonnen.
Alle Inhalte der Beratung und der Therapie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Persönliche Daten unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz. Alle Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Ich rechne nicht mit der Krankenkasse ab. Leistungen, die von Heilpraktikern erbracht werden, sind ausschließlich Privatleistungen. Da wir keine Abrechnungsverträge mit Krankenkassen haben, erhalten Sie den Vorteil echter Therapiefreiheit. Es gibt keine Einschränkungen durch einen Leistungskatalog oder andere Vorgaben der Krankenkassen und es erfolgt auch kein Eintrag bei der Kasse bezüglich Diagnosen, Befund und durchgeführter Therapiemaßnahmen. Im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) können Krankenkassen Behandlungen bei Heilpraktikern bezuschussen. Wenn Sie einen Vertrag mit einer privaten Krankenkasse abgeschlossen haben, so erkundigen Sie sich bitte eigenständig, in welchem Rahmen eine Kostenübernahme möglich ist. Gegebenenfalls können Sie die Behandlungskosten auch steuerlich absetzen. Weitere Informationen, erhalten Sie von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt oder Fachanwälten für Steuerrecht.